Pregled bibliografske jedinice broj: 861255
Der Begriff der Schuld. Der Schwerpunkt der dogmatischen Auseinandersetzungen im kroatischen Strafrecht aus einer rechtsvergleichenden Perspektive
Der Begriff der Schuld. Der Schwerpunkt der dogmatischen Auseinandersetzungen im kroatischen Strafrecht aus einer rechtsvergleichenden Perspektive // Allgemeiner Teil des Strafrechts in rechtsvergleichender Perspektive
Augsburg, Njemačka, 2017. (predavanje, međunarodna recenzija, pp prezentacija, znanstveni)
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Naslov
Der Begriff der Schuld. Der Schwerpunkt der dogmatischen Auseinandersetzungen im kroatischen Strafrecht aus einer rechtsvergleichenden Perspektive
(The concept of culpability: the focal point of conflicts in Croatian criminal law from a comparative perspective)
Autori
Martinović, Igor
Vrsta, podvrsta i kategorija rada
Sažeci sa skupova, pp prezentacija, znanstveni
Skup
Allgemeiner Teil des Strafrechts in rechtsvergleichender Perspektive
Mjesto i datum
Augsburg, Njemačka, 11.02.2017
Vrsta sudjelovanja
Predavanje
Vrsta recenzije
Međunarodna recenzija
Ključne riječi
Schuld, Vorsatz, Schuldprinzip
(culpability, intention, the principle of culpability)
Sažetak
Der Vortrag kann in drei Teile unterteilt werden: 1. die Bestandteile der Schuld ; 2. das Schuldprinzip ; 3. die Frage, warum Kroatien die neueren Tendenzen im Bereich der Schuld nicht gefolgt hat. Das kroatische Strafgesetzbuch enthält eine Bestimmung, die den Begriff der Schuld definiert (Art. 25). Die Stellung des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit im Deliktaufbau, beziehungsweise seine Einordnung im Schuldbereich, ist der größte Unterschied zwischen der kroatischen Auffassung und der herrschenden Meinung in Deutschland. Die irrige Stellung des Vorsatzes und der Fahrlässigkeit, die in Wahrheit ein Residuum der klassischen Lehre ist, verursacht immer noch Schwierigkeiten und hindert eine umfassende Funktionalisierung der Strafrechtswissenschaft. Um nur einige Probleme zu nennen: die Konstruktion des Versuchs in Fällen der Zurechungsunfähigkeit und die Verantwortung des Gehilfen wenn der Haupttäter rechtswidrig, aber schuldlos handelt. Außerdem kann das vorsatzlose Unrecht nicht als eine selbständige Grundlage für die Maßregeln dienen.
Izvorni jezik
Ger
Znanstvena područja
Pravo