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Römische Grundlagen des neuen kroatischen Sachenrechts
Römische Grundlagen des neuen kroatischen Sachenrechts // Ius Commune Propriumque. Sachsen im Spiegel des Rechts / Theisen, Frank / Schumann, Eva / Schmidt-Recla, Adrian (ur.).
Köln: Böhlau Verlag, 2001. str. 339-353
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Naslov
Römische Grundlagen des neuen kroatischen Sachenrechts
(Roman Foundations of the New Croatian Property Law)
Autori
Petrak, Marko
Vrsta, podvrsta i kategorija rada
Poglavlja u knjigama, znanstveni
Knjiga
Ius Commune Propriumque. Sachsen im Spiegel des Rechts
Urednik/ci
Theisen, Frank / Schumann, Eva / Schmidt-Recla, Adrian
Izdavač
Böhlau Verlag
Grad
Köln
Godina
2001
Raspon stranica
339-353
ISBN
3-412-07301-6
Ključne riječi
Römisches Recht, Kroatisches Sachenrecht
(Roman Law, Croatian Property Law)
Sažetak
Nach dem Abschied vom Kommunismus und staatlicher Verselbstständigung versucht die Republik Kroatien ihre Rechtsordnung wieder in den Kreis der kontinentaleuropäischen Rechtssysteme eingeordnet zu sehen. Die Verabschiedung des Gesetzes vom Eigentum und anderen Sachenrechten, das 1.1.1997 in Kraft getreten ist, stellt in diesem Bezug einen wichtigen Schritt dar. Das Gesetz basiert auf den normativen Grundlagen des österreichischen ABGB, mit einigen wichtigen Änderungen und Ergänzungen durch modernere Lösungen. Das neue Gesetz stellt sowohl einen entschiedenen Bruch mit den kommunistischen Experimenten auf dem Gebiet des Sachenrechts dar als auch eine Rückkehr zu den aus der römischrechtlichen Tradition hervorgegangenen Prinzipien, Instituten und Lösungen. So wird z.B. das Prinzip des numerus clausus für die Sachenrechte wiedereingeführt, und der Eigentumsbegriff wird, im Unterschied zu den kollektivistischen Vorstellungen des Kommunismus, auf den römischen dogmatischen Grundlagen wiederaufgebaut. Weiterhin, das von der klassischen römischen Regel superficies solo cedit abgeleitete Prinzip der rechtlichen Einheitlichkeit der Immobilien, das im Kommunismus durchgehend verdrängt wurde, wird erneut als Grundprinzip des Sachenrechts betrachtet. Im Unterschied zur vorherigen Regelung findet auch das römische Unterscheidungskriterium zwischen Faustpfand (pignus) und Hypothek Anwendung. Außerdem wird zum ersten Mal auch die Sicherungsübereignung ins kroatische Sachenrechtssystem eingeführt, eine Rechtsfigur, die, auf der dogmatischen Spur des altertümlichen fiducia cum creditore contracta, nach den Bedürfnissen der heutigen Marktwirtschaft gestaltet wurde usw. Der Beitrag geht von den eben zitierten und anderen ähnlichen Beispielen aus und ist daraufhin abgezielt, zu zeigen, inwiefern das kroatische Sachenrecht wieder auf römischrechtlichen Grundlagen beruht. Demzufolge will der Artikel auch ein Beitrag zur Diskussion über die Rückkehr einiger postkommunistischer Rechtssysteme in den Kreis der europäischen Rechstkultur sein.
Izvorni jezik
Ger
Znanstvena područja
Pravo